Impressum
Weisse Gärten 5
67251 Freinsheim
Tel: 06353 – 9289998
info@rohr-butz.de
www.butzi-toiletten.de
Inhaber: Dieter Butz e.k.
Betriebsleitung: Dieter Butz
LU HRA 62184
Amtsgericht Ludwigshafen
USt-IDNr. DE814391417
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A) Gemeinsame Bestimmungen für alle Verträge
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Verträge.
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden haben auch dann für uns keine Gültigkeit, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.3. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
2. Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
3. Preise
3.1. Unsere Preise verstehen sich ohne Skonti oder sonstige Nachlässe ab Liefer- oder Übergabestelle, ausschließlich aller Nebenkosten wie Verpackung,
Transport, Versicherung und Mehrwertsteuer.
4. Zahlung
4.1. Der Rechnungsbetrag ist sofort, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug zu zahlen.
4.2. Überschreitet der Kunde die Zahlungsfrist gem. Abs. 1 um mehr als eine Woche, so gerät er ohne, dass es noch einer besonderen Mahnung bedarf, in Verzug
und schuldet ab diesen Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber Zinsen in Höhe
von 5%.
4.3. Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn ein rechtskräftiger Titel über seine
Forderung vorliegt.
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Grünstadt.
B) Besondere Bestimmungen für Mietverträge
1. Allgemein
1.1. Vertragsgegenstand ist die mietweise Überlassung und Wartung von transportablen Toiletten. Die Objekte bleiben Eigentum des Vermieters.
1.2. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage des Lagerausgangs und endet mit dem Eingangstag. Beide Tage gelten als volle Miettage.
1.3. Der Zufahrtsweg zum Aufstellort muss befestigt und für Schwer- und Großfahrzeuge befahrbar sein. Ist dies nicht der Fall, haftet der Mieter für Transportschäden
und Bergungskosten.
1.4. Die Objekte werden in einwandfreien Zustand geliefert. Die Servicearbeiten werden vom geschulten Personal nach Vereinbarung durchgeführt. Der Servicezeitpunkt
wird vom Vermieter bestimmt. Der Mieter ist verpflichtet, den Zugang zu den Objekten für LKW-Fahrzeuge frei und befahrbar zu halten oder die
Objekte sind dem Servicefahrzeug bis auf 5 Meter zuzuführen. Das Gleiche gilt für die Abholung der Objekte.
1.5. Ist der freie Zugang nicht gewährleistet, gilt die Serviceleistung als ausgeführt. Eine Bestätigung der Servicetätigkeit durch den Mieter oder dessen Beauftragten
erfolgt nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Beanstandungen sind unverzüglich dem Vermieter zu melden, der schnellstmögliche Beseitigung
veranlasst. Beanstandungen berechtigen nicht zur Mietminderung. Ebenso sind ein Zurückbehaltungsrecht und die Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen die Mietzinsforderung ausgeschlossen.
2. Haftung
2.1. Der Mieter haftet für bei Verlust oder Beschädigung der Objekte bis zum vollen Wiederbeschaffungsneuwert. Der Verlust oder die Beschädigung sind dem
Vermieter unverzüglich zu melden und es ist vom Mieter Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Für die durch missbräuchliche Benutzung der Sanitäranlagen entstehende
Kosten (z.B. Einbringen von Altöl, Chemikalien, Beton, Müll, etc.) haftet der Mieter. Bedarf die Aufstellung einer Sondernutzungserlaubnis, so beschafft
diese der Mieter. Für die Einhaltung der Verkehrssicherheitspflicht ist der Mieter verantwortlich.
2.2. Bei Rückgabe von verschmutzten oder beschädigten Objekten berechnen wir Reinigungs- und Reparaturkosten. Der Mieter haftet für Sachschäden oder
Untergang, unberührt davon, wodurch der Schadensfall verursacht ist. Haftpflichtansprüche von Dritten aus der Benutzung des Objekts gehen zu Lasten des Mieters.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Die Miete sowie evtl. Transportkosten werden bei Auslieferung sofort fällig. Als Mindestmietzeit gilt – wenn nicht anders vereinbart – der Mietpreis für 4 Kalenderwochen. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart wurde, erfolgt nach 4 Kalenderwochen jeweils eine Weiterberechnung für die nächsten 4 Kalenderwochen. Bleibt der Mieter trotz Mahnung mit der Zahlung mehr als 10 Tage in Verzug, kann der Vermieter die Objekte abholen und damit das Mietverhältnis beenden.
Gleiches gilt im Falle des Vergleichs oder Konkurs der mietenden Firma. Für Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bankzinssatz ab Zugang der ersten Mahnung geltend gemacht. Ist der Mietpreis bei Anlieferung nicht bezahlt, kann der Vermieter die Aufstellung des Objekts verweigern. Im Falle der Zahlung bei Anlieferung gilt ausschließlich Barzahlung als vereinbart. Eventuelle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
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